Ihre Seminare

Ihre individuelle Fortbildung liegt uns am Herzen!

Unser GJI-Modul-System gewährleistet, dass Sie bei unseren Seminaren die Dauer, die Referenten und die Themen nach Ihren Wünschen frei wählen und Ihre Fortbildung flexibel planen können.

Das bedeutet für Sie größtmögliche Flexibilität bei ihrer Seminarplanung. Als besonderer Service ist in jedem Fall das komplette Skriptmaterial der gesamten Veranstaltung Bestandteil des Seminarpreises.

26. Schwarzwälder Familienrechtstagung im Öschberghof
Präsenz FamR 18.10.2024-19.10.2024 | DONAUESCHINGEN | Dose+Lipp | 10 Stunden § 15 FAO | 10712

PRÄSENZ
Präsenz.Seminar nach § 15 Abs. 1 FAO
Hygiene- und Sicherheitskonzept vor Ort 

Modul 1 | Freitag, 12.30 – 18.00 Uhr | Lipp | 5,0 Stunden § 15 FAO

Haftungsfallen im Familienrecht: Häufige Fehler des Richters und des Anwalts im Familienrecht
Was der Anwalt wissen muss – Risiken minimieren – Haftungsfallen vermeiden

  • Neuste Rechtsprechung zu Haftungsfragen
  • Grundlagen der Haftungsentstehung, insbesondere im Zusammenhang mit Vergleichsabschlüssen im FamR
  • Nachteilige Vergleichsabschlüsse
  • Unterbliebene vorteilhafte Vergleichsabschlüsse bzw. Beratung
  • Unterlassene Beratung zur Herbeiführung einer optimalen Lösung für den Mandanten
  • Fehler des Familiengerichts verhindern oder korrigieren
  • Beweisfragen im Haftungsfall
  • Typische Haftungsfälle im Zusammenhang mit Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe
  • Achtung gefährlich: Übersehene Härtefälle, § 27 VersAusglG
  • Amtsermittlungsgrundsatz vs. mangelnde Sachaufklärung und Präklusion im Versorgungsausgleich
  • Fehlende Ausgleichsreife, § 19 VersAusglG
  • Umgang mit ausländischen Anrechten
  • Ausgleichssperre
  • Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und Besonderheiten
  • Überblick: unerkannt gebliebene Ausnahmeregelungen, §§ 18, 31 – 37 VersAusglG
  • Unterlassene Beratung über die Möglichkeit eines Vergleichsabschlusses in Versorgungsausgleichsachen
  • Klassische Anwendungsfälle für eine Vereinbarung in Versorgungsausgleichsachen
  • Unzulässige Vergleiche
  • Haftungsvermeidung bzgl. steuer- und sozialrechtlicher Auswirkungen
  • Einschränkungen der Abänderbarkeit rechtskräftiger Entscheidungen zum Versorgungsausgleich
  • Wirksamkeitsvoraussetzungen bzw. Nichtigkeit/Unwirksamkeit von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich
  • Aktuelle Fragen zum Unterhaltsrecht
  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt, Grenzen durch § 1614 BGB
  • Nichtigkeit von Vereinbarungen zum Betreuungsunterhalt, § 1570 BGB
  • Absicherung der Umsetzbarkeit von Vereinbarungen zu Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt und Güterrecht
  • Unwirksamkeit güterrechtlicher Vereinbarungen vermeiden
  • Praxistipps

Modul 2 | Samstag, 09.00 – 15.30 Uhr | Dose | 5,0 Stunden § 15 FAO

Aktuelles Unterhaltsrecht

  • Reform des Unterhaltsrechts = Systemwechsel?
  • Was passiert in der Zukunft mit Unterhaltsansprüchen?
  • Wie umgehen bei laufenden Verfahren?

Anwaltliche Spezialfragen 

  • Einkommensbemessung
  • Wohnworteil
  • Fiktives Einkommen
  • Splittingvorteil

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

  • Rechtsprechung zu allen Bereichen des Familienrechts

GJI-Hightlight

Familienrechtliche Jahrestagung im Schwarzwald in exklusiver Umgebung des Öschberghofs | Mittagessen am Samstag

Referenten

Ort

Donaueschingen
Hotelresort Der Öschberghof | Golfplatz 1 | 78166 Donaueschingen

Zeit

Freitag, 18.10.2024 | 12.30 – 18.00 Uhr | Inklusive mehrerer Pausen
Samstag, 19.10.2024 | 09.00 – 15.30 Uhr | Inklusive mehrerer Pausen
10,0 Zeitstunden nach § 15 FAO FamR
*Module auch einzeln buchbar*

Preise

10 Zeitstunden – Komplettpreis
459,– Euro | Mitglieder AV Rottweil und AV Schwarzwald-Baar
479,– Euro | TN, die 2021, 2022 oder 2023 an der Schwarzwälder Familienrechtstagung teilgenommen haben
499,– Euro | Standardpreis
zzgl. der gesetzlich geltenden MWSt.
inkl. Mittagsmenü am Samstag

5,0 Zeitstunden – Modulpreis inklusive der kompletten Tagungsunterlagen der Gesamtveranstaltung
310,– Euro | Mitglieder AV Rottweil und AV Schwarzwald-Baar
330,– Euro | TN, die 2021, 2022 oder 2023 an der Schwarzwälder Familienrechtstagung teilgenommen haben
350,– Euro | Standardpreis
zzgl. der gesetzlich geltenden MWSt.

 

10 h, 495

–       5 h, 310

inkl. Mittagsmenü am Samstag

Vergünstigtes Zimmerkontingent im 5-Sterne-Hotel Öschberghof (abrufbar bis 31.01.2024)
290,– Euro zur Einzelnutzung (anstatt derzeit 550,– Euro)
Vergünstigtes Kontingent von Donnerstag bis Samstag buchbar
inkl. reichhaltigem Frühstücksbuffet

Seminarleistungen

Umfangreiche und aktuelle Tagungsunterlagen (teils ausgedruckt und in Gänze im GJI-Downloadcenter abrufbar mit Suchfunktion), unlimitierte Tagungsgetränke, Begrüßungsimbiss (Kaffee, Tee, Croissants, Butterbrezeln), Mittagessen am Samstag, Kaffeepause mit Verpflegung (z.B. Obstsalat, Kuchen, belegte Brötchen, Joghurt), Teilnahmezertifikat gem. § 15 FAO und GJI-Betreuung vor Ort.

GJI-Mehrwert

Als Konferenz für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht und andere auf diesem Gebiet tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bietet die Jahresarbeitstagung einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen in wunderbarer Umgebung des Öschberghofs.