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Herr Schilling, gebürtig aus Hannover, trat nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung im August 1995 in den höheren Justizdienst der Freien Hansestadt Bremen ein. Dort war er zunächst bei der Staatsanwaltschaft Bremen, bei dem Landgericht Bremen sowie bei den Amtsgerichten Bremen-Blumenthal und Bremen tätig, bevor er im Januar 1999 bei dem Amtsgericht Bremen zum Richter am Amtsgericht ernannt wurde. Von dort war er in der Zeit von August 2002 bis Februar 2006 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Hieran anschließend gehörte Herr Schilling – zunächst im Abordnungswege – dem Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen an, wo er im Oktober 2006 zum Richter am Oberlandesgericht befördert wurde. Am 2. März 2009 wurde Herr Schilling zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehörte zunächst bis Ende Juli 2009 dem im Wesentlichen für das Amtshaftungsrecht, das Recht der öffentlich-rechtlichen Entschädigung sowie für Rechtsstreitigkeiten über Dienstverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse zuständigen III. Zivilsenat an. Ab August 2009 war er Mitglied des insbesondere für das Familienrecht, für das Vormundschafts- und Betreuungsrecht sowie für das Gewerbliche Mietrecht zuständigen XII. Zivilsenats. Für den XII. Zivilsenat war er zudem seit 2016 stellvertretendes Mitglied im Großen Senat für Zivilsachen. Roger Schilling ist am 26.05.2023 verstorben. Mit ihm verliert das deutsche Familienrecht einen wichtigen Wegbegleiter. Die GJI wird ihn in dankbarer Erinnerung behalten!