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Herr Prof. Dr. Schwonberg trat nach rund zweijähriger Tätigkeit als Rechtsanwalt im April 1997 in die Justiz ein und bearbeitete zunächst Zivilverfahren. Im Jahr 1998 wechselte er zum Amtsgericht als Zivil-, Betreuungs- und Familienrichter. Von Februar 1999 war er rund sechs Monate als Staatsanwalt tätig, bevor er Ende Januar 2000 zum Richter am Amtsgericht ernannt wurde. Dort bearbeitete er Familiensachen mit einer Unterbrechung im Jahr 2001, als er für vier Monate an das (damalige) Bundesministerium der Justiz als Referent u.a. für Fragen des Familienrechts abgeordnet war. Dort wirkte Herr Prof. Dr. Schwonberg insbesondere an der Vereinheitlichung des familiengerichtlichen Verfahrensrechts mit. Im Mai 2003 wurde Prof. Dr. Schwonberg zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Seitdem bearbeitet er vorrangig Familienverfahren und ist als Güterichter tätig. Daneben wirkte er in der Expertengruppe des Bundesministeriums der Justiz zum Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit, leitete verschiedene Arbeitskreise des Deutschen Familiengerichtstages in den Jahren 2011 und 2015 und aktuell auch 2019 und ist Lehrbeauftragter der Universität Hannover.