Herr Goldkamp wird als Fachanwalt für Erbrecht bundesweit von Privatpersonen und Unternehmern mit erbrechtlichen Mandaten betraut. Aufgrund seiner erbrechtlichen Expertise wird er auch von anderen Rechtsanwälten oder von Steuerberatern in Nachlassangelegenheiten hinzugezogen. Er gestaltet Testamente, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen nach den Zielen seiner Mandanten. Er berät bei Immobilienübertragungen und bei der Unternehmensnachfolge. Nach dem Erbfall hilft er, Nachlassangelegenheiten abzuwickeln, beispielsweise im Erbscheinsverfahren, bei der Testamentsvollstreckung und bei Vermächtnissen. Er prüft die Wirksamkeit von Testamenten, etwa bei Fragen zur Form, zur Testierfähigkeit und zur Bindung. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt darin, erbrechtliche Konflikte zu lösen, z.B. zum Pflichtteil, in der Erbengemeinschaft oder beim Streit über die Wirksamkeit von Testamenten und Erbverträgen. Wenn möglich, handelt er für seine Mandanten eine gütliche Einigung aus. Wenn nötig, vertritt er seine Mandanten durchsetzungsstark vor Gericht.