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Herr Dr. Dietl wurde im Juni 1997 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, promovierte 1999 zum Dr. jur., gründete 2000 die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Dietl, erwarb 2006 den Fachanwaltstitel für Erbrecht, 2011 die Zusatzqualifikation Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und absolvierte 2016 die Ausbildung zum Wirtschaftsmediator (IHK).