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Herr Schneider ist Rechtsanwalt aus Neunkirchen. Er ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des Gebührenrechts in Deutschland. Er gehört dem Ausschuss RVG und Gerichtskosten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) an, der sich mit allen Fragen und Abrechnungsproblemen im anwaltlichen Vergütungsrecht gegenüber Mandanten, Gegner und Rechtsschutzversicherungen befasst und tritt regelmäßig als Referent in der Rechtsanwaltsfortbildung auf. Er hat zahlreiche Werke zum RVG veröffentlicht.