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Herr Dr. Kern hat seine Spezialisierung im Bereich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden erbrechtlichen, familienrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Zu den Schwerpunkten zählt neben dem Aufbau und der Neustrukturierung von Familiengesellschaften bzw. von Familienstiftungen die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen sowie von Eheverträgen und Vorsorgevollmachten. Auch die Auflösung von komplexen Vermögensverflechtungen im Zuge von Scheidung und Erbfall ist ständiges Betätigungsfeld. Im Zentrum der anwaltlichen Beratung steht dabei stets die Verfolgung einer wirtschaftlichen und zeitnahen Lösung bei möglichst geringer emotionaler Belastung des Mandanten. Herr Dr. Kern vertritt seine Mandanten deutschlandweit in erb- und familiengerichtlichen Verfahren sowie vor den Finanzgerichten. Daneben führt Dr. Kern sowohl in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, als auch in Scheidungsverfahren Mediationen – einzeln und auch mit Co-Mediatoren – durch.