Herr Professor Dr. Lorenz studierte in München und Lausanne. Nach seiner Habilitation im Jahre 1997 war er Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Augsburg. Seit 2002 ist er Lehrstuhlinhaber an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit dem Jahre 2009 ist Prof. Dr. Lorenz Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des Schuldrechts sowie im Internationalen Privatrecht. In beiden Bereichen ist er durch zahlreiche Publikationen ausgewiesen.