Frau Dr. Hahne wurde am 18. März 1947 in Heidelberg geboren. Nach dem Ende ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1974 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Sie wurde nach ihrer Probezeit 1977 zur Richterin am Amtsgericht ernannt und als Familienrichterin eingesetzt. Das Familienrecht bildete auch fortan den Schwerpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit: zunächst während einer dreijährigen Abordnung an den Bundesgerichtshof als wissenschaftliche Mitarbeiterin, danach in einer einjährigen Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe, anschließend während einer weiteren Abordnung an das Bundesministerium der Justiz und schließlich auch – nach ihrer Ernennung zur Richterin am Oberlandesgericht im Jahre 1987 – als Beisitzerin in einem Familiensenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Im Januar 1992 wurde Frau Dr. Hahne zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem für Familiensachen und Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Miet- und Pachtrechts zuständigen XII. Zivilsenat zugewiesen. Im April 1999 übernahm sie den stellvertretenden Vorsitz in diesem Senat und im November 2001 dessen Vorsitz. Während ihrer langjährigen Zugehörigkeit hat Frau Dr. Hahne die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats in allen seinen Zuständigkeitsfeldern maßgeblich mitgeprägt. Im Bundesgerichtshof wirkte Frau Dr. Hahne aktiv und engagiert in allen Kollegialgremien mit. Sie war über viele Jahre Mitglied des Richterrats, des Präsidialrats und des Präsidiums. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit hat Frau Dr. Hahne die Entwicklung des Familienrechts auch durch zahlreiche Veröffentlichungen, u.a. als Kommentatorin, durch Vorträge sowie als Mitglied und Vorsitzende der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht begleitet.