Herr Dr. Rothballer (Fachanwalt für Arbeitsrecht) berät Mandanten vor allem im Arbeitsrecht – hier vertritt er Führungskräfte und Unternehmen sowohl in der arbeitsrechtlichen Dauerberatung als auch in der prozessualen Vertretungvor Gericht. Insbesondere wird er regelmäßig bei der Beendigung von Anstellungsverträgen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag konsultiert. Expertise bringt er bei Umstrukturierungen, Personalabbau und Verhandlungen mit Betriebsräten sowie in der Beratung und Betreuung von Kündigungsschutzstreitigkeiten mit. Bevor er 2021 Partner der Kanzlei Dr. Rothballer wurde, war er langjährig als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht für die Kanzlei Staudacher Annuß Arbeitsrecht (München) tätig. Rechtsanwalt Dr. Thomas Rothballer stammt ursprünglich aus Garmisch-Partenkirchen. Nach seinem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und absolvierte in München sein erstes Staatsexamen, ebenso das Rechtsreferendariat (OLG München) und das zweite juristische Staatsexamen. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter (Assistent) und Doktorand von Professor Dr. Richard Giesen am Lehrstuhl für Sozialrecht, Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht, Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) der Ludwig-Maximilians-Universität München war er mehrere Jahre in der Forschung und Lehre tätig. Seine Promotion zum arbeitsrechtlichen Thema „Berufliche Anforderungen im AGG“ erfolgte durch die Ludwig-Maximilians-Universität München mit „summa cum laude“. Rechtsanwalt Dr. Rothballer veröffentlicht zu aktuellen rechtlichen Fragen und hält Vorträge, unter anderem in der Fortbildung von Fachanwälten.