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Herr Professor Dr. Eickelberg, LL. M. (Univ. Cambr.), MBA (Univ Lüneb.), MHEd (Univ. HH) arbeitete zunächst als Rechtsanwalt bei den Sozietäten Freshfields Bruckhaus Deringer und Görg Rechtsanwälte in Köln, bevor er 2006 zum Notarassessor bei der Rheinischen Notarkammer bestellt wurde. Nach seiner dreijährigen theoretischen und praktischen Ausbildung wurde er 2009 zum Deutschen Notarverein in Berlin abgeordnet und im gleichen Jahr dortiger Geschäftsführer 2011 wurde er dann zum Hochschullehrer an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (Berlin) ernannt und ist dort u. a. für das Zivilrecht, insb. Erb- und Familienrecht und das Handels- und Gesellschaftsrecht zuständig. Prof. Dr. Eickelberg hat zusätzlich Lehraufträge u. a. an der Humboldt-Universität, der Universität Potsdam und der Universität Nürnberg-Erlangen. Er veröffentlichte zahlreiche Aufsätze zu Themen des allgemeinen Berufsrechts der Notare, dem Familien-, Erb-, Immobilien- und Gesellschaftsrecht. Professor Dr. Eickelberg ist am 13.08.2022 verstorben. Mit ihm verliert das deutsche Erbrecht einen wichtigen Wegbegleiter. Die GJI wird ihn in dankbarer Erinnerung behalten!