Herr Guhling ist 1968 geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahr 1996 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Dort war er bei dem Amtsgericht Kronach, bei der Staatsanwaltschaft Coburg und bei dem Landgericht Coburg tätig. In der Zeit von August 2003 bis August 2004 war Herr Guhling als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof und hieran anschließend bis Dezember 2006 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im September 2009 wurde er bei dem Oberlandesgericht Bamberg zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Seit dem 1. August 2013 ist Herr Guhling Richter am Bundesgerichtshof. Seither ist er Mitglied des im Wesentlichen für das Familienrecht, das Betreuungsrecht und das gewerbliche Mietrecht zuständigen XII. Zivilsenats. Ab dem 1. Juni 2020 war er der stellvertretende Vorsitzende dieses Senats. Zudem gehörte er seit dem 1. September 2014 dem Dienstgericht des Bundes als Vertreter der ständigen Beisitzer an. Seit dem 15. Juli 2018 ist er Mitglied des Präsidialrats des Bundesgerichtshofs. Der Bundespräsident hat 2023 Richter am Bundesgerichtshof Hartmut Guhling zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Guhling den Vorsitz des XII. Zivilsenats übertragen.