Herr Dr. Bonefeld ist seit 1994 zugelassener Rechtsanwalt und seidem ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögensnachfolge tätig. Darüber hinaus kommentiert er im Praxiskommentar Erbrecht von Prof. Dr. Damrau den Bereich der Eröffnung von Testamenten und alle Vorschriften zur Testamentsvollstreckung. Außerdem ist er Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis“ (ZErb).
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