Ihre Seminare

Ihre individuelle Fortbildung liegt uns am Herzen!

Unser GJI-Modul-System gewährleistet, dass Sie bei unseren Seminaren die Dauer, die Referenten und die Themen nach Ihren Wünschen frei wählen und Ihre Fortbildung flexibel planen können.

Das bedeutet für Sie größtmögliche Flexibilität bei ihrer Seminarplanung. Als besonderer Service ist in jedem Fall das komplette Skriptmaterial der gesamten Veranstaltung Bestandteil des Seminarpreises.

Was der Familienrechtler jeden Tag braucht - Von Anwalt zu Anwalt
Präsenz FamR 24.05.2023 | INGOLSTADT | Härtl | 5 Stunden § 15 FAO | 05887

PRÄSENZ
Präsenz.Seminar nach § 15 Abs. 1 FAO
Hygiene- und Sicherheitskonzept vor Ort 

Seminarthemen

Was der Familienrechtler jeden Tag braucht – von Anwalt zu Anwalt

  • Zins und Tilgung beim Unterhalt
  • Einer zahlt, einer betreut? Neues zum Kindesunterhalt
  • Sorgerechtsvollmacht – der neue Rettungsanker?
  • Rund um Umgangsvereinbarungen
  • Aktuelles zum Zugewinn

GJI-Hightlight

Fortbildung zu tagesaktuellen Fragen des Familienrechts

Referenten

Ort

Ingolstadt
Ara Hotel Comfort | Theodor-Heuss-Strasse 30 | 85055 Ingolstadt

Zeit

Mittwoch, 24.05.2023 | 12.30 – 18.00 Uhr | Inklusive mehrerer Pausen
5,0 Zeitstunden nach § 15 FAO FamR

Preise

5 Zeitstunden 
265,– Euro | Sonderpreis (anstatt 295,– Euro)
+ zzgl. der gesetzlich geltenden MWSt.

Seminarleistungen

Umfangreiche und aktuelle Tagungsunterlagen (teils ausgedruckt und in Gänze im GJI-Downloadcenter abrufbar mit Suchfunktion), unlimitierte Tagungsgetränke, Begrüßungsimbiss (Kaffee, Tee, Croissants, Butterbrezeln), Kaffeepause mit Verpflegung (z.B. Obstsalat, Kuchen, belegte Brötchen, Joghurt), Teilnahmezertifikat gem. § 15 FAO und GJI-Betreuung vor Ort.

GJI-Mehrwert

Wie gut kennen Sie sich mit den aktuellen Entwicklungen im Familienrecht und dem damit verbundenen Verfahrensrecht und dem Steuerrecht aus? Eine Rechts-/Fachanwaltskanzlei hat tagtäglich mit den unterschiedlichsten Rechtsmaterien zu tun. Um diese Mandate/Beratungen sachgerecht und kompetent zur vollen Zufriedenheit des Auftraggebers erfüllen zu können, bedarf es stets der genauen Kenntnis der aktuellen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Verknüpfungen zum einschlägigen Verfahrensrecht.