Herr Dr. Außner ist Rechtsanwalt, Fachanwalt und Notar. Er studierte und promovierte an der Goethe Universität Frankfurt aM und leistete sein Rechtsreferendariat in Frankfurt aM mit Stationen u.a. am Landgericht Frankfurt aM und der Staatsanwaltschaft Frankfurt aM ab. Während seiner Studienzeit war er Mitarbeiter an einem Lehrstuhl. Im Jahr 2017 gratulierte das Hessische Ministerium der Justiz Dr. Nils Außner zu dem „ausgezeichneten Ergebnis“ in seiner juristischen Ausbildung und den sich daraus ergebenden Voraussetzungen für die Einstellung in den höheren Justizdienst und bat Dr. Außner um eine Bewerbung für den höheren Justizdienst. Er ist zudem wissenschaftlich tätig, insbesondere auf dem Gebiet des Erbrechts, und wird zitiert ua in bedeutenden Kommentaren zum Zivilrecht wie zB dem Grüneberg (vormals Palandt), Staudinger, BeckOK BGB sowie BeckOGK BGB.