Neues Kaufrecht 2022 – Was muss man im Familienrecht und Erbrecht wissen
Änderungen im allgemeinen Kaufrecht
Neudefinition des Sachmangelbegriffs in § 434 BGB
Kumulation von objektivem und subjektivem Fehlerbegriff
Änderungen und Klarstellungen beim Inhalt des Nacherfüllungsanspruchs
Angleichung des Lieferantenregresses an die update-Pflicht im Verbrauchsgüterkaufrecht und der Verjährung
Umsetzung im Verbrauchsgüterkaufrecht
Anwendungsbereich (§ 474 BGB)
Anwendbare Vorschriften (§ 475 BGB)
Abgrenzung zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327a II, III; 475a BGB)
Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen (§ 475b, c BGB)
Geringere Voraussetzungen für Sekundäransprüche – Entbehrlichkeit von Fristsetzungen (§ 475d BGB)
Sonderregelungen für Verjährung/Ablaufhemmung (§ 475e BGB)
Begrenzungen für abweichende Vereinbarungen (§ 476 BGB)
Beweislastumkehr für Sachmängel (§ 477 BGB)
Technische Hilfe + Flexibilität
Sie haben noch „Berührungsängste“ mit der neuen Technik? Wir helfen Ihnen gerne individuell und persönlich direkt am Telefon! Melden Sie sich gerne bei uns im Büro, wir helfen Ihnen weiter! Nutzen Sie unseren kostenlosen GJI-Technik-Support. Wir garantieren Ihnen absolute Flexibilität: Sie können sich kurzfristig bis unmittelbar zum Beginn des Seminars anmelden. Ihre Anmeldung können Sie auch kurzfristig stornieren (siehe unsere „AGB“). Flexibler geht es in diesen Zeiten nicht!
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