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Herr Schönenberg-Wessel ist seit 2008 als Rechtsanwalt in der Kanzlei im Merkurhaus tätig. Er wurde im Jahr 2015 durch das Land Schleswig-Holstein zum Notar mit dem Amtssitz in Kiel bestellt. Er betreut die Beteiligten umfassend im allen Bereichen des Notariats. Im Bereich Ehe- und Familienrecht entwickelt Rechtsanwalt und Notar Schönenberg Wessel gemeinsam mit den Beteiligten sach- und interessengerechte Regelungen in Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Das notarielle Verzeichnis im Rahmen des Zugewinnausgleichs errichtet er mit Kompetenz und Erfahrung. Er begleitet die Beteiligten in Verfahren der Minderjährigen-, der Erwachsen- und der Sukzessivadoption sowie bei Kinderwunschvereinbarungen. Herr Schönenberg-Wessel berät und betreut darüber hinaus auch in Angelegenheiten des Erbrechts und der Vorsorge. Bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patietenverfügungen nimmt er die Wünsche und Belange der Beteiligten an und gestaltet die notwendigen Urkunden auf der Grundlage eines ausführlichen Beratungsgesprächs. In der Tätigkeit von Rechtsanwalt und Notar Schönenberg-Wessel hat sich ein Schwerpunkt im Erbrecht herausgebildet. Seine große praktische Erfahrung ergänzt er durch eine vielfältige wissenschaftliche und publizistische Tätigkeit um Bereich des Erbrechts. Herr Schönenberg-Wessel steht den Beteiligten ein kompetenter Ansprechpartner bei der Planung der Vermögensnachfolge, sowie bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen zur Verfügung. Auch nach dem Erbfall setzt er seine Kompetenz sowie seine Erfahrung im Interesse der Beteiligten bei der Auslegung letztwilligen Verfügungen sowie im Erbscheinverfahren ein. Er steht den (Vor-) Erben sowie dem Testamentsvollstrecker bei der Errichtung eines (notariellen) Nachlassverzeichnisses als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.