info@gji.de 07485 725090

Herr Schneider studierte nach seiner kaufmännischen Ausbildung Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach dem Ersten Staatsexamen war er als Rechtsreferendar unter anderem bei einem der größten Prozessfinanzierer in Deutschland tätig. Sein Zweites Staatsexamen legte Herr Schneider im Jahr 2009 mit Prädikatsergebnis in München ab. 2009 wurde Herr Schneider zur Anwaltschaft zugelassen. 2012 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer München aufgrund des Nachweises seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen in diesem Fachgebiet die Erlaubnis zur Führung des Titels „Fachanwalt für Sozialrecht“ verliehen, seit 2019 ist er außerdem zur Führung des Titels „Fachanwalt für Erbrecht“ berechtigt.