Auch nur einzelne Module/Referenten/Stunden buchbar: z.B. 10 oder 5 Zeitstunden
Ihr individueller Fortbildungsbedarf entscheidet!
10 Zeitstunden intensiv an zwei Tagen
Modul 1 | Freitag, 12.00 – 17.30 Uhr | Krug | 5,0 Stunden § 15 FAO
Praxisprobleme bei mehreren Erben
- Verwaltung – Auseinandersetzung – Pflichtteil – Teilungsversteigerung
Praxistipps zur Verwaltung der Erbengemeinschaft
- Verwaltung des Nachlasses
- Organisation der Erbengemeinschaft
- Innenverhältnis
- Vorschusspflicht
- Aufwendungsersatz
- Nutzungsentschädigung
- Außenverhältnis
- Verpflichtungsgeschäfte
- Verfügung über Nachlassgegenstände
- Vertretungsrecht
- Forderungen im Nachlass
- Befugnisse des einzelnen Miterben
- Prozessrecht
Praxistipps zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Ausschluss und Aufschub
- Auseinandersetzungsregeln
- Teilung in Natur
- Teilungsversteigerung
- Teilungsanordnungen
- Ausgleichung und Anrechnung und Pflichtteil
- Abschichtung
- Teilungsklage
Gestaltungen
- Die letztwillige Verfügung zur Vermeidung auseinandersetzungsbedürftiger Miterbengemeinschaften
Modul 2 | Samstag, 09.30 – 16.00 Uhr | Krug + Hönig | 5,0 Stunden § 15 FAO
Pflichtteilsberechnungen
Vom einfachen bis zum schwierigen Fall
- Rest- bzw. Zusatzpflichtteil (§§ 2305, 2307 BGB)
- Anrechnung und Ausgleichung im Pflichtteilsrecht
- Überraschende Besonderheiten im Verhältnis zum Vermächtniskürzungsrecht
- Ergänzungspflichtteil mit und ohne Abschmelzung
- Niederstwertprinzip und gemischte Schenkung
- Niederstwertprinzip mit Indexierung und Abschmelzung
- Eigengeschenke bei der Pflichtteilsergänzung – mit und ohne Abschmelzung
- Stammespflichtteilsrecht bei Wegfall des primär Pflichtteilsberechtigten
- Rangverhältnis Pflichtteil / Vermächtnis / andere Forderungen
- Bereicherungsanspruch ge. § 2287 BGB und Pflichtteilsergänzungsanspruch
Die Immobilie in der Erbauseinandersetzung und im Pflichtteil
Zusammenarbeit Anwalt und Sachverständiger
- Das Verkehrswertgutachten lesen und verstehen
- Wertrelevante Stellschrauben erkennen
- Wohnungsrecht, Nießbrauch
- BewG vs. Verkehrswert
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