Herr Dr. Schermann hat in Passau studiert. Seit 2001 ist er zugelassener Rechtsanwalt und hat 2005 über das Thema „Der Schutz des Vermächtnisnehmers im gemeinschaftlichen Testament und Ehegattenerbvertrag“ bei Professor Dr. Rauscher promoviert. Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit gehören neben der Gestaltung von Testamenten und Übergabeverträgen auch sämtliche Fragestellungen rund um das Pflichtteilsrecht, das Recht der Erbengemeinschaft sowie das Recht der Testamentsvollstreckung. Aufgrund seiner wissenschaftlichen Vorbildung und seiner Referententätigkeit ist er bei Rechtsanwälten bundesweit als Gutachter in erbrechtlichen Zweifelsfällen gefragt.