Herr Professor Dr. Neumayr wurde 1958 in Saalfelden geboren. Von 1986 bis 1998 war Matthias Neumayr Richter am Landesgericht Salzburg, am Bezirksgericht Saalfelden und am Bezirksgericht Zell am See. 2001 wurde er zum Hofrat des Obersten Gerichtshof ernannt, wo er seit 2010 Mitglied des Senats 3 mit den Schwerpunkten Zwangsvollstreckungsrecht, Anfechtungsrecht und allgemeines Zivilrecht ist. Von 2005 bis 2009 arbeitete er an mehreren EU-Projekten in den Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien mit. Der Europarat entsandte ihn als Experten bei der Reform der Zivilprozessordnung der Republik Azerbaidjan (2007). Seit dem Sommersemester 2013 war Matthias Neumayr in Teilzeit Universitätsprofessor im Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg mit der Lehrbefugnis für Zivilverfahrensrecht. Seit 2024 ist er Universitätsprofessor am Institut für Zivilrecht (Abteilung für Privatrechtsentwicklung und Rechtsschutz) an der Johannes Kepler Universität Linz. 2025 erfolgte die Ernennung zum Richter des Fürstlichen Obersten Gerichtshofs des Fürstentums Liechtenstein.