Herr Meyer ist 1969 geboren und seit 1996 Rechtsanwalt. Im Bereich Private Clients besteht besonderes Know-how im Bereich der Gründung und Adminstrierung von Familienstiftungen, der Erstellung von Nachfolgeregelungen für mittelständische Unternehmen und vermögende Privatpersonen sowie in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Familienrecht, wobei auch hier der Fokus auf komplexere Vermögenssituationen gerichtet ist. Die Errichtung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Eheverträgen spielt ebenfalls eine große Rolle, wobei ein erheblicher Teil der Fälle einen internationalen Bezug aufweist. Sollten einvernehmliche Lösungen nicht zu erzielen sein, begleitet Herr Meyer die Mandanten im Rahmen einer sorgfältigen strategischen und taktischen Planung auch mit der gebotenen Konfliktbreitschaft durch etwaige Gerichtsverfahren vor den Zivil- und Finanzgerichten. Vor diesem Hintergrund ist die Verbindung des Fachanwalts für Steuerrecht mit dem Fachanwalt für Familienrecht nur konsequent. Gleichzeitig ist es erstaunlich, dass von über 20.000 Anwälten im OLG-Bezirk München keine zehn Anwälte diese Doppelqualifikation aufweisen.