Herr Dr. Mestwerdt ist sei dem 01.10.1991 Richter in der niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit. Zunächst war er am Arbeitsgericht Hannover tätig und ab März 1992 am Arbeitsgericht Hameln. Zum 01.01.1996 wurde er an das Arbeitsgericht Nienburg versetzt. Von März 2001 bis Mai 2003 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgerich abgeordnet. Zum 30.06. 2005 wurde er zum Direktor des Arbeitsgerichts Nienburg ernannt. Seit dem 01.06.2006 war Herr Mestwerdt Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen und hat den Vorsitz der 12. Kammer. Danach erfolgte durch den Bundespräsidenten die Ernennung zum Bundesrichter am Bundesarbeitsgericht. Am 19. Mai 2014 wurde er zum Präsidenten am Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover ernannt. Zudem wurde er im Januar 2019 durch den niedersächsischen Landtag zum Richter am Staatsgericht Niedersachsen gewählt. Herr Mestwerdt ist Prüfer beim Landesjustizprüfungsamt und Mitautor des Handkommentars zum Kündigungsschutzgesetz.