Herr Krug war 30 Jahre lang im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg. Davon zwölf Jahre Tätigkeit als Familienrichter in erster und zweiter Instanz, davon vier Jahre Zugehörigkeit zum Spezialsenat für Internationales Familienrecht. Herr Krug war 15 Jahre Vorsitzender einer Beschwerdekammer beim Landgericht Stuttgart, die u.a. zuständig war für Beschwerden in Nachlass- und Grundbuchsachen sowie internationales Adoptionsrecht. Darüberhinaus war er 15 Jahre notaraufsichtsführender Richter. Vor der richterlichen Tätigkeit war er Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Erbrecht, Grundstücksrecht und Gesellschaftsrecht. 25 Jahre war er ferner nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare in den Fächern Familienrecht und Erbrecht. Herr Krug zählt zu den Experten des Erbrechts im deutschsprachigen Raum.