Auch nur einzelne Module/Referenten/Stunden buchbar: z.B. 10 oder 7,5 oder 5 oder 2,5 Zeitstunden
Ihr individueller Fortbildungsbedarf entscheidet!
10 Zeitstunden intensiv an zwei Tagen
Modul 1 | Freitag, 12.30 – 18.00 Uhr | Dr. Doering-Striening + Brilla | 5,0 Stunden § 15 FAO
Schnittstellen zwischen Betreuungsrecht und Familienrecht/Erbrecht
- Wichtiges für die Praxis
- Aktuelles aus der Praxis an der Schnittstelle zwischen Familien- und Betreuungsgericht
(Bestenfalls) Bevor Eltern pflegebedürftig werden
- Welche Vorsorgeverfügung ist am wichtigsten und was muss man besonders beachten bei?
- Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Vermeidung von Fixierungen und anderen genehmigungspflichtigen Maßnahmen in der Pflege
Leistungsfähige Eltern und ihre Pflege zu Hause
Pflege im FamR-ErbR-SteuerR-SozialR
- Pflege von Angehörigen, Sozialleistungen
- Welche Sozialleistungen stehen einem pflegebedürftigen Elternteil zu?
- Was müssen Eltern selbst leisten und warum Eheverträge nicht helfen
- Wie liest und kontrolliert man einen Sozialhilfebescheid?
- Überblick über die sozialrechtliche Landkarte
Pflegen und vergüten (1)
- Vereinbarungen mit Angehörigen aus sozialrechtlicher Sicht
Pflegen und vergüten (2)
- Pflege und Erbvertrag
- Pflegevergütungsvermächtnis
- § 2057 a BGB
Nach der Fortbildung: „Wein-Rahmenprogramm“
Modul 2 | Samstag, 09.00 – 16.00 Uhr | Dr. Doering-Striening | 5,0 Stunden § 15 FAO
Wenn Eltern (pflege-)bedürftig werden
Elternunterhalt im FamR-ErbR
- Sozialhilferegress und Schenkungsrückforderungsanspruch (§ 528 BGB)
- Sozialhilferechtliches Regressdreieck (u.a. Berechnungsbeipielen)
Wer nicht pflegt, muss zahlen (1)
- Sozialhilferegress und Erbrecht
- Ansprüche aus vorweggenommenen Erbfolgeverträgen
Wer nicht pflegt, muss zahlen (2)
- Sozialhilferegress und Familienrecht
- Sozialhilferegress und Elternunterhalt
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